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Zusammefassung R3 Sozialversicherung

Verfasst: Fr 10. Dez 2010, 18:12
von Dominik Hofmann
Sozialversicherung (KV, RV, PV, AV, UV)
Krankenversicherung
(= Einzugsstelle des Gesamtversicherungsbeitrages)
Träger Krankenkassen: AOK, DAK, IKK, BKK

Versichert: Alle Arbeitnehmer
Beitragsverteilung jeweils zur Hälfte AN und AG, plus Bundeszuschuss, AN hat noch
Sonderbeitrag
Beitragsbemessungsgrenze 3750 €/Monat Höchstbetrag aus dem die Beträge berechnet werden

Bei überschreiten der Jahresarbeitsentgeldgrenze, freiwillig krankenversichern oder Wechsel zur privaten Krankenversicherung.

Leistungen ärztliche und zahnärztliche Behandlung
Krankengeld
Arzneimittel
Krankenhausbehandlung
Krankengeld
Gesundheits- und Vorsorgeuntersuchungen
Mini-Jobs

Jobs bis einschließlich 400€
Arbeitgeber entrichtet pauschale Beiträge
Versicherungsfrei

Kurzfristige Beschäftigung

Versicherungsfrei
Max. 2 Monate oder 50 Arbeitstage

Pflegeversicherung

Träger Pflegekassen: mit Krankenkassen verbunden

Versichert: Alle Arbeitnehmer die krankenversichert sind
Beitragsverteilung jeweils zur Hälfte AN und AG, kinderlose-Beitragszuschuss von 0,25%
Leistungen Pflegestufe 1-3, durch Angehörige, ambulante Pflegedienste,
Pflegeheim
Leistungsarten vollstationäre Pflege
Pflegesachleistung
Kombination von Geldleistung und Sachleistung
Tagespflege und Nachtpflege
Kurzzeitpflege

Rentenversicherung

Träger: Deutsche Rentenversicherung (Bund, regional)

Versichert: Alle Arbeitnehmer ohne Rücksicht auf das Einkommen
Beitragsverteilung jeweils zur Hälfte AN und AG, plus Bundeszuschuss
Aufgaben: Besserung und Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit des
Versicherten
Zahlung von Renten +(Berufsunfähig, Hinterbliebenen, Waisen)
Beitragsbemessungsgrenze 5500 €
Rentenrechtliche Zeiten Beitragszeiten, Anrechnungszeiten, Zurechnungszeiten
Leistungen Rehabilitation (medizinisch)
Rente wegen Erwerbsminderung und Alter
Hinterbliebenenrente (Witwen, Waisen)



Handwerkerversicherung (Rente für selbstständige Handwerker)

Jeder Handwerker der in die Handwerksrolle eingetragen oder Gesellschafter einer Personengesellschaft ist, ist versicherungspflichtig.

Die Versicherungspflicht erstreckt sich auf 216 Monate (18 Jahre)

Drei Säulen der Altersvorsorge: gesetzliche Rentenversicherung
Betriebliche Altersvorsorge
Eigenvorsorge

Arbeitslosenversicherung

Träger: Agentur für Arbeit

Versichert Alle Arbeitnehmer ohne Rücksicht auf das Einkommen
Beitragsverteilung jeweils zur Hälfte AN und AG, plus Bundeszuschuss
Leistungen Berufsberatung
Arbeitsvermittlung
Arbeitslosengeld
Zuschüsse zu Umschulungen
Zuschuss zu Kurzarbeitergeld
Arbeitslosengeld 2

Unfallversicherung

Träger: Berufsgenossenschaften (Metall, Bau, Agrar) und Gemeindeunfallkassenverband

Versichert jeder Arbeitnehmer während der beruflichen Tätigkeit
Sonstige Lebensretter, Blutspender, Kinder und Schüler während des
Besuchs einer Schule, KiGa
Beiträge nur der Arbeitgeber alleine
Versicherte Risiken Arbeitsunfall
Wegeunfall
Berufskrankheit
Leistungen Rehabilitation (medizinisch und beruflich)
Ärztliche Behandlung
Arzneimittel, Krankenhausbehandlung
Verletztengeld
Rente, Hinterbliebenenrente
Umschulung
Hilfe im Leben der Gemeinschaft

Sozialgerichtsverfahren

Dem Sozialgerichtsverfahren geht in der Regel ein Wiederspruchsverfahren voraus!
Gegen den Wiederspruchsbescheid – Klage bei Sozialgericht, Berufung beim Landessozialgericht,
Revision beim Bundessozialgericht.
Bei Sozialgerichten – Amtsermittlungsverfahren

Arbeitnehmer haben kein Kosten zu erstatten
Arbeitgeber hat Gerichtskostenanteil

Hier nochmal nicht ganz so verschoben ;) :
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Verfasst: Fr 10. Dez 2010, 18:12
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