Zusammefassung R3 Sozialversicherung
Verfasst: Fr 10. Dez 2010, 18:12
Sozialversicherung (KV, RV, PV, AV, UV)
Krankenversicherung
(= Einzugsstelle des Gesamtversicherungsbeitrages)
Träger Krankenkassen: AOK, DAK, IKK, BKK
Versichert: Alle Arbeitnehmer
Beitragsverteilung jeweils zur Hälfte AN und AG, plus Bundeszuschuss, AN hat noch
Sonderbeitrag
Beitragsbemessungsgrenze 3750 €/Monat Höchstbetrag aus dem die Beträge berechnet werden
Bei überschreiten der Jahresarbeitsentgeldgrenze, freiwillig krankenversichern oder Wechsel zur privaten Krankenversicherung.
Leistungen ärztliche und zahnärztliche Behandlung
Krankengeld
Arzneimittel
Krankenhausbehandlung
Krankengeld
Gesundheits- und Vorsorgeuntersuchungen
Mini-Jobs
Jobs bis einschließlich 400€
Arbeitgeber entrichtet pauschale Beiträge
Versicherungsfrei
Kurzfristige Beschäftigung
Versicherungsfrei
Max. 2 Monate oder 50 Arbeitstage
Pflegeversicherung
Träger Pflegekassen: mit Krankenkassen verbunden
Versichert: Alle Arbeitnehmer die krankenversichert sind
Beitragsverteilung jeweils zur Hälfte AN und AG, kinderlose-Beitragszuschuss von 0,25%
Leistungen Pflegestufe 1-3, durch Angehörige, ambulante Pflegedienste,
Pflegeheim
Leistungsarten vollstationäre Pflege
Pflegesachleistung
Kombination von Geldleistung und Sachleistung
Tagespflege und Nachtpflege
Kurzzeitpflege
Rentenversicherung
Träger: Deutsche Rentenversicherung (Bund, regional)
Versichert: Alle Arbeitnehmer ohne Rücksicht auf das Einkommen
Beitragsverteilung jeweils zur Hälfte AN und AG, plus Bundeszuschuss
Aufgaben: Besserung und Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit des
Versicherten
Zahlung von Renten +(Berufsunfähig, Hinterbliebenen, Waisen)
Beitragsbemessungsgrenze 5500 €
Rentenrechtliche Zeiten Beitragszeiten, Anrechnungszeiten, Zurechnungszeiten
Leistungen Rehabilitation (medizinisch)
Rente wegen Erwerbsminderung und Alter
Hinterbliebenenrente (Witwen, Waisen)
Handwerkerversicherung (Rente für selbstständige Handwerker)
Jeder Handwerker der in die Handwerksrolle eingetragen oder Gesellschafter einer Personengesellschaft ist, ist versicherungspflichtig.
Die Versicherungspflicht erstreckt sich auf 216 Monate (18 Jahre)
Drei Säulen der Altersvorsorge: gesetzliche Rentenversicherung
Betriebliche Altersvorsorge
Eigenvorsorge
Arbeitslosenversicherung
Träger: Agentur für Arbeit
Versichert Alle Arbeitnehmer ohne Rücksicht auf das Einkommen
Beitragsverteilung jeweils zur Hälfte AN und AG, plus Bundeszuschuss
Leistungen Berufsberatung
Arbeitsvermittlung
Arbeitslosengeld
Zuschüsse zu Umschulungen
Zuschuss zu Kurzarbeitergeld
Arbeitslosengeld 2
Unfallversicherung
Träger: Berufsgenossenschaften (Metall, Bau, Agrar) und Gemeindeunfallkassenverband
Versichert jeder Arbeitnehmer während der beruflichen Tätigkeit
Sonstige Lebensretter, Blutspender, Kinder und Schüler während des
Besuchs einer Schule, KiGa
Beiträge nur der Arbeitgeber alleine
Versicherte Risiken Arbeitsunfall
Wegeunfall
Berufskrankheit
Leistungen Rehabilitation (medizinisch und beruflich)
Ärztliche Behandlung
Arzneimittel, Krankenhausbehandlung
Verletztengeld
Rente, Hinterbliebenenrente
Umschulung
Hilfe im Leben der Gemeinschaft
Sozialgerichtsverfahren
Dem Sozialgerichtsverfahren geht in der Regel ein Wiederspruchsverfahren voraus!
Gegen den Wiederspruchsbescheid – Klage bei Sozialgericht, Berufung beim Landessozialgericht,
Revision beim Bundessozialgericht.
Bei Sozialgerichten – Amtsermittlungsverfahren
Arbeitnehmer haben kein Kosten zu erstatten
Arbeitgeber hat Gerichtskostenanteil
Hier nochmal nicht ganz so verschoben
:
http://rapidshare.com/files/436107287/S ... herung.doc
Krankenversicherung
(= Einzugsstelle des Gesamtversicherungsbeitrages)
Träger Krankenkassen: AOK, DAK, IKK, BKK
Versichert: Alle Arbeitnehmer
Beitragsverteilung jeweils zur Hälfte AN und AG, plus Bundeszuschuss, AN hat noch
Sonderbeitrag
Beitragsbemessungsgrenze 3750 €/Monat Höchstbetrag aus dem die Beträge berechnet werden
Bei überschreiten der Jahresarbeitsentgeldgrenze, freiwillig krankenversichern oder Wechsel zur privaten Krankenversicherung.
Leistungen ärztliche und zahnärztliche Behandlung
Krankengeld
Arzneimittel
Krankenhausbehandlung
Krankengeld
Gesundheits- und Vorsorgeuntersuchungen
Mini-Jobs
Jobs bis einschließlich 400€
Arbeitgeber entrichtet pauschale Beiträge
Versicherungsfrei
Kurzfristige Beschäftigung
Versicherungsfrei
Max. 2 Monate oder 50 Arbeitstage
Pflegeversicherung
Träger Pflegekassen: mit Krankenkassen verbunden
Versichert: Alle Arbeitnehmer die krankenversichert sind
Beitragsverteilung jeweils zur Hälfte AN und AG, kinderlose-Beitragszuschuss von 0,25%
Leistungen Pflegestufe 1-3, durch Angehörige, ambulante Pflegedienste,
Pflegeheim
Leistungsarten vollstationäre Pflege
Pflegesachleistung
Kombination von Geldleistung und Sachleistung
Tagespflege und Nachtpflege
Kurzzeitpflege
Rentenversicherung
Träger: Deutsche Rentenversicherung (Bund, regional)
Versichert: Alle Arbeitnehmer ohne Rücksicht auf das Einkommen
Beitragsverteilung jeweils zur Hälfte AN und AG, plus Bundeszuschuss
Aufgaben: Besserung und Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit des
Versicherten
Zahlung von Renten +(Berufsunfähig, Hinterbliebenen, Waisen)
Beitragsbemessungsgrenze 5500 €
Rentenrechtliche Zeiten Beitragszeiten, Anrechnungszeiten, Zurechnungszeiten
Leistungen Rehabilitation (medizinisch)
Rente wegen Erwerbsminderung und Alter
Hinterbliebenenrente (Witwen, Waisen)
Handwerkerversicherung (Rente für selbstständige Handwerker)
Jeder Handwerker der in die Handwerksrolle eingetragen oder Gesellschafter einer Personengesellschaft ist, ist versicherungspflichtig.
Die Versicherungspflicht erstreckt sich auf 216 Monate (18 Jahre)
Drei Säulen der Altersvorsorge: gesetzliche Rentenversicherung
Betriebliche Altersvorsorge
Eigenvorsorge
Arbeitslosenversicherung
Träger: Agentur für Arbeit
Versichert Alle Arbeitnehmer ohne Rücksicht auf das Einkommen
Beitragsverteilung jeweils zur Hälfte AN und AG, plus Bundeszuschuss
Leistungen Berufsberatung
Arbeitsvermittlung
Arbeitslosengeld
Zuschüsse zu Umschulungen
Zuschuss zu Kurzarbeitergeld
Arbeitslosengeld 2
Unfallversicherung
Träger: Berufsgenossenschaften (Metall, Bau, Agrar) und Gemeindeunfallkassenverband
Versichert jeder Arbeitnehmer während der beruflichen Tätigkeit
Sonstige Lebensretter, Blutspender, Kinder und Schüler während des
Besuchs einer Schule, KiGa
Beiträge nur der Arbeitgeber alleine
Versicherte Risiken Arbeitsunfall
Wegeunfall
Berufskrankheit
Leistungen Rehabilitation (medizinisch und beruflich)
Ärztliche Behandlung
Arzneimittel, Krankenhausbehandlung
Verletztengeld
Rente, Hinterbliebenenrente
Umschulung
Hilfe im Leben der Gemeinschaft
Sozialgerichtsverfahren
Dem Sozialgerichtsverfahren geht in der Regel ein Wiederspruchsverfahren voraus!
Gegen den Wiederspruchsbescheid – Klage bei Sozialgericht, Berufung beim Landessozialgericht,
Revision beim Bundessozialgericht.
Bei Sozialgerichten – Amtsermittlungsverfahren
Arbeitnehmer haben kein Kosten zu erstatten
Arbeitgeber hat Gerichtskostenanteil
Hier nochmal nicht ganz so verschoben
http://rapidshare.com/files/436107287/S ... herung.doc